Der Marktwert Ihrer Immobilie
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ -§194 BauGB
Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung bin ich hauptsächlich regional in den Landkreisen Ansbach und Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim, sowie im restlichen Mittelfranken tätig. Zu meinen Auftraggebern zählen sowohl Privatpersonen und Unternehmen, als auch öffentliche Auftraggeber.
Meine Leistungen umfassen folgende Schwerpunkte
- Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten von bebauen und unbebauten Grundstücken nach §194 BauGB
- Kurzgutachten in Anlehnung an §194 BauGB
- Gutachterliche Stellungnahmen
- Beratungsleistungen
- Bewertung grundstücksbezogener Rechte und Belastungen
Jeder Fall ist anders – sollten Sie also noch nicht wissen, welche Art von Gutachten Sie genau benötigen, so berate ich Sie gerne in einem ersten unverbindlichen und kostenlosen Gespräch.
Nach gemeinsamer Ermittlung Ihrer Anforderungen erhalten Sie von mir ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

